
Ihre Expertin für Familienrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kontaktieren Sie uns für eine Beratung. Wir freuen uns darauf, Ihnen zur Seite zu stehen.
Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht helfe ich Ihnen bei sämtlichen mit der Trennung und einer möglichen Scheidung verbundenen Problemen oder berate vorsorglich, noch bevor diese Probleme entstehen können. Meine Dienstleistungen umfassen im Wesentlichen:
Ich berate und vertrete Sie als Mieter und Vermieter, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Mietrecht aber auch als Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder als Verwalter einer Wohnanlage.
Mit Herz und Fachkompetenz vertrete ich als Ihre Rechtsanwältin Ihre Interessen. Ob telefonisch, persönlich in meiner Kanzlei oder per Videokonferenz – Beratung und Besprechung erfolgen nach Ihrem Bedarf. Bei unserer Zusammenarbeit bilden Mandant und Anwältin ein starkes Team. Je mehr Sie mich mit umfassenden Informationen, Ihrer Sicht der Dinge und den relevanten Unterlagen unterstützen, desto erfolgreicher kann ich für Sie tätig sein.
Unser kompetentes Team arbeitet Hand in Hand, um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und eine erstklassige Rechtsberatung zu bieten.
Rechtsanwaltsfachangestellte
Rechtsanwaltsfachangestellte
Anwaltssekretärin
Das ist ganz unterschiedlich und hängt in erster Linie davon ab, wieviel Informationen Sie mir geben wollen. Ich reserviere immer eine Stunde für Sie bei unserem ersten Gespräch, sei es persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz.
Das Gesetz hat für Verbraucher die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung auf 190,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer gedeckelt, d.h. 226,10 €. Dauert die Erstberatung weniger als eine Stunde, verlange ich im Regelfall geringere Gebühren. Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Erstberatung, auch im Familienrecht. Fragen Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach.
Ja. Es gibt die Möglichkeit, bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Berechtigungsschein zu beantragen. Mit diesem sind die Kosten der Beratung sowie der außergerichtlichen Tätigkeit gesichert. Bitte beantragen Sie diesen Berechtigungsschein vor unserem ersten Gespräch und bringen Sie diesen mit.
Für die gerichtliche Auseinandersetzung wird einer einkommenslosen oder einkommensschwachen Person Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Ich werde zusammen mit Ihnen prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung bei Ihnen vorliegen. Ist das der Fall, werden wir gemeinsam das entsprechende Formular ausfüllen.
Meine Kanzlei befindet sich in der Julienstraße in Lauf. Hierbei handelt es sich um einen Fußweg, in dem Sie nicht parken können. Es führt jedoch auch die Eckertstraße an unserem Gebäude vorbei, an der eine Vielzahl von öffentlichen Parkplätzen vorhanden ist. Zudem befindet sich gleich gegenüber der Kanzlei der S-Bahnhof Lauf links der Pegnitz, zu dem ein großer Park & Ride-Parkplatz gehört. Es stehen daher ausreichend Parkplätze für Sie zur Verfügung.
Lassen Sie uns wissen, wenn Sie Hilfe benötigen und keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben.
Ab dem 1. Januar 2024 arbeite ich in einer Bürogemeinschaft mit Herrn Steuerberater Dieter Chomek sowie Herrn Rechtsanwalt Rainer Deuerlein. Unsere drei Kanzleien haben weiterhin ihren Sitz in den renommierten Räumlichkeiten der ehemaligen Laufer Rechtsanwaltskanzlei Dr. Güllich & Döbler, einer denkmalgeschützten, wunderschönen Jugendstilvilla in der Julienstraße 3/Eckertstraße in Lauf an der Pegnitz.
Mo. – Do.: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
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